Kostenfreies Parken
Das Kurhaus im Grugapark, der Grugapark und die Messe Essen möchte Ihnen die Anfahrt und das Parken in der Nähe des Kurhauses so einfach wie möglich gestalten. Daher stellt die Messe Essen, wann immer dies möglich ist, Ihre Parkplätze für Kurhaus-Besucher zur Verfügung.
Kostenfreies Parken ist zu folgenden Zeiten auf den Parkplätzen P7 und Silberkuhlshof möglich:
Auf dem Parkplatz am "Silberkuhlshof" Lührmannstraße 70 ist ganzjährig kostenfreies Parken für unsere Gäste möglich.
P7 ist zu folgenden Zeiträumen des Jahres 2012 uneingeschränkt bzw. eingeschränkt nutzbar:
- 10. Januar bis 15. Januar
- 14. Februar bis 17. Februar
- 13. März bis 18. März
- 28. März bis 15. April
- 25. April bis 31. Mai
- 11. Juni bis 25. Juli
- 29. August bis 04. September
- 07. September bis 20. September
- 08. Oktober bis 16. Oktober
- 22. Oktober bis 31. Oktober
- 13. November bis 25. November
- 13. bis 31. Dezember
Darüber hinaus bestehen auch während der Messe Auf- und Abbauzeiten und Messe-Laufzeiten Parkmöglichkeiten auf P7. Bitte achten Sie bei der Einfahrt zum Parkplatz auf die Hinweise des Messe-Personals.
Der Grugapark ermöglicht es zudem gehbehinderten Besuchern, das Kurhaus über die Fußgängerwege im Grugapark anzufahren. Hierbei müssen folgende Regeln strikt eingehalten werden:
- Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Keine Durchfahrt bei Parkfesten, Kindertag, Onkolauf oder ähnlichen Veranstaltungen.
- Fußgänger, Schienenfahrzeuge und Arbeitsfahrzeuge im Park haben absoluten Vorrang.
- Anweisungen des Parkpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Durchfahrtsgenehmigung ist auf die Dauer der Behandlung befristet.
- Bei Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz P7 ist die Durchfahrtsgenehmigung nicht gültig!
- Der Grugapark übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Fahrzeug.
- Auf allen Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Die Parkplätze P1 und P7 sind den Gästen des Kurhauses im Grugapark, der Grugapark-Therme und der angeschlossenen Partner von der Messe Essen zur Nutzung überlassen worden.
- Der Messe-Betrieb hat jederzeit Vorrecht auf diesem Areal.
- Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr stark behindern, müssen wir das Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.
- Achten Sie bitte beim Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen sind und dass Sie keine Gegenstände sichtbar im Auto liegen lassen.
- Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosion und Feuer zurückzuführen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere können wir keinen Ersatz gewähren.
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